Geld sparen
Bei Renovierung zahlt das Finanzamt mit:
Was sich bei haushaltsnahen Leistungen geändert hat.
Konjunkturpaket auch für neue Fenster:
Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde der Steuerbonus für Handwerkerrechnungen seit dem 1. Januar 2009 verdoppelt. Das bedeutet: Für den Einbau neuer Fenster, Rolladen und Türen erstattet das Finanzamt bis zu 1.200 Euro. Davon profitieren die Hauseigentümer, denn insbesondere der Einbau moderner Fenster zählt zu den einfachsten und wirksamsten Maßnahmen, die Energiespar-Qualität von Gebäuden zu verbessern.
Privatpersonen können seit 2009 bis 20 Prozent von 6.000 Euro Rechnungssumme unmittelbar von der Einkommenssteuerschuld absetzen, also bis zu 1.200 Euro sparen. Der Auftraggeber sollte deshalb darauf achten, dass der Lohnkostenanteil – also Montageanteil – getrennt auf der Rechnung ausgewiesen wird. Wird lediglich ein Festpreis vereinbart, der auch das Material enthält, zahlt das Finanzamt nicht. Barzahlung ist beim Einbau neuer Fenster tabu, denn der Fiskus verlangt als Nachweis einen Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers. Der Kunde muss Rechnungen und Belege mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Mit dem Steuerbonus holen sich Hauseigentümer praktisch die darauf gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Damit lohnt sich Schwarzarbeit nicht mehr.
Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 20 Millionen Quadratmeter Fensterfläche eingebaut. Der Steuerbonus gilt allerdings nur für die Modernisierung bestehender Häuser, nicht bei Neubauten. 340 Millionen Fenster in Deutschland sind vor 1995 gebaut und damit energetisch nicht auf dem Stand heutiger Fenster. Sie verschwenden unnötig viel Heizenergie. Ihre Modernisierung zahlt sich durch die dauerhafte Energieeinsparung aus, und auch am Jahresende bei der Steuererklärung.
Beispiele für begünstigte Handwerkerleistungen:
- Streichen und Tapezieren
- Austausch von Fenstern und Türen
- Reparaturen und Wartung an der Heizungs-, Elektro- und Wasserinstallation
- Badmodernisierung
- Erneuerung von Bodenbelägen
- Dacharbeiten
- Erneuerung des Außenanstriche
Die Handwerker sollen gebeten werden, die Lohnkosten auf der Rechnung getrennt von den Materialkosten auszuweisen, denn Aufwendungen für das Material mindern die Steuer nicht. Barzahlung ist übrigens nicht ausreichend. Die Zahlung der Rechnung muss dem Finanzamt durch einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.
KfW-Förderprogramme für Teilsanierungen
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau legt immer wieder neue Programme auf, um eine Förderung bei Sanierung eines Altbaus zu ermöglichen.
Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Energieberater.
Dieser kann Sie genau dazu beraten, welche Maßnahmen zur Nutzung eines KfW-Förderprogrammes nötig und sinnvoll sind.