Geld Sparen

 

Bei Renovierung zahlt das Finanzamt mit:

Was sich bei haushaltsnahen Leistungen geändert hat.

Konjunkturpaket auch für neue Fenster:

Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird der Steuerbonus für Handwerker-rechnungen ab dem 1.Januar 2009 verdoppelt. Das bedeutet: Für den Einbau neuer Fenster, Rolladen und Türen erstattet das Finanzamt bis zu1.200 Euro. Davon profitieren die Hauseigentümer, denn insbesondere der Einbau moderner Fenster zählt zu den einfachsten und wirksamsten Maßnahmen, die Energiespar-Qualität von Gebäuden zu verbessern.

Privatpersonen können ab 2009 bis 20 Prozent von 6.000 Euro Rechnungssumme unmittelbar von der Einkommenssteuerschuld absetzen, also bis zu 1.200 Euro sparen. Der Auftraggeber sollte deshalb darauf achten, dass der Lohnkostenanteil – also Montageanteil – getrennnt auf der Rechnung ausgewiesen wird. Wird lediglich ein Festpreis vereinbart, der auch das Material enthält, zahlt das Finanzamt nicht. Barzahlung ist beim Einbau neuer Fenster tabu, denn der Fiskus verlangt als Nachweis einen Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers. Der Kunde muss Rechnungen und Belege mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Mit dem Steuerbonus holen sich Hauseigentümer praktisch die darauf gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Damit lohnt sich Schwarzarbeit nicht mehr.

Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 20 Millionen Quadratmeter Fensterfläche eingebaut. Der Steuerbonus gilt allerdings nur für die Modernisierung bestehender Häuser, nicht bei Neubauten. 340 Millionen Fenster in Deutschland sind vor 1995 gebaut und damit energetisch nicht auf dem Stand heutiger Fenster. Sie verschwenden unnötig viel Heizenergie. Ihre Modernisierung zahlt sich durch die dauerhafte Energieeinsparung aus, und auch am Jahresende bei der Steuererklärung.

Beispiele für begünstigte Handwerkerleistungen:

  • Streichen und Tapezieren
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Reparaturen und Wartung an der Heizungs-, Elektro- und Wasserinstallation
  • Badmodernisierung
  • Erneuerung von Bodenbelägen
  • Dacharbeiten
  • Erneuerung des Außenanstriche

Die Handwerker sollen gebeten werden, die Lohnkosten auf der   Rechnung getrennt von den Materialkosten auszuweisen, denn Aufwendungen für das Material mindern die Steuer nicht. Barzahlung ist übrigens nicht ausreichend. Die Zahlung der Rechnung muss dem Finanzamt durch einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.

KfW-Förderprogramme für Teilsanierungen 

Hauseigentümer, die über eine Ganz- oder auch Teilmodernisierung nachdenken, können seit dem 1. März auf neue Förderungsprogramme zurückgreifen. Denn seit Anfang des Monats unterstützt die KfW Bankengruppe auch bei energetischen Teilmodernisierungen, wie z. B. dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Daches oder dem Austausch der Fenster. Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt.
Genauere Vorgaben regeln die neuen technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Förderprogramm 152). Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von 5 % (max. 2.500 EUR, wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist). Oder ein zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssätze aktuell zwischen 2,57 % und 3,03 % effektiv liegen, abhängig von Zinsbindung und Laufzeit.
„Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen einer einmaligen Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen hochenergieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die die finanzielle Belastung durch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen strecken möchten.“